Kooperation im Sportpark Schwachhausen
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Nun ist der Kooperationsvertrag der nachfolgend aufgeführten Vereine bzw. Einrichtungen seit 31. Mai diesen Jahres unterzeichnet und somit gültig. Alle Vereine und Einrichtungen verfolgen den Zweck der wechselseitigen Nutzungen ihrer Angebote. Dabei ist es das vornehmliche Anliegen, ihren Vereinsmitgliedern und /oder Kunden weitere, vergünstigtes Angebote der anderen Vertragspartner zu ermöglichen. Da es sich um die verschiedensten Einrichtungen handelt, sind die Konditionen der einzelnen Vereine/Einrichtungen auch unterschiedlich und diese sollte sich jeder direkt vor Ort holen. Ein Klick auf das Logo führt zur Homepage des Vereins (sofern vorhanden) |
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Wenn man die Konditionen der einzelnen Vereine/Einrichtungen nutzen will, muss man sich in der Geschäftsstelle eine Bestätigung über die aktuelle Mitgliedschaft holen. |

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